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   BFH, 07.05.1985 - VII R 51-53/81, VII R 51/81, VII R 52/81, VII R 53/81   

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https://dejure.org/1985,22569
BFH, 07.05.1985 - VII R 51-53/81, VII R 51/81, VII R 52/81, VII R 53/81 (https://dejure.org/1985,22569)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1985 - VII R 51-53/81, VII R 51/81, VII R 52/81, VII R 53/81 (https://dejure.org/1985,22569)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1985 - VII R 51-53/81, VII R 51/81, VII R 52/81, VII R 53/81 (https://dejure.org/1985,22569)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.03.1982 - VII B 113/81

    Befugnis zur Änderung von Beschlüssen - Aufhebung von Beschlüssen -

    Auszug aus BFH, 07.05.1985 - VII R 51/81
    Diese Regelungen in § 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2 MinöStDV haben eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage in § 15 MinöStG (vgl. BFH-Beschluß vom 17.3.1982 VII B 113/81).
  • BFH, 04.03.1980 - VII R 88/77
    Auszug aus BFH, 07.05.1985 - VII R 51/81
    Ohne Bedeutung ist dagegen, ob derjenige sie hinterzogen hat, gegen den der Anspruch geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteil vom 4.3.1980 VII R 88/77).
  • BFH, 17.03.1988 - VII R 69/85

    Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung durch das Finanzgericht

    Im übrigen verweist der Senat auf sein Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 51-53/81 (BFH/NV 1986, 565), falls es auf die in diesem Urteil entschiedenen Rechtsfragen bei der neuerlichen Entscheidung des FG ankommen sollte.
  • FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97

    Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter; Bildung

    Für die Annahme der Gewinnverwirklichung im Zeitpunkt der Vertragserfüllung durch den Veräußerer ist allerdings in den Fällen des Tauschs mit verzögerter Gegenleistung zu prüfen, ob der tauschweise erworbene Gegenanspruch auf Sachleistung nicht durch besondere Umstände gefährdet ist (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1992 VII R 53/81,BStBl II 1983, 303, 305).
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